Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Datenweitergabe. Senat stützt Schönbohm.
Sozialämter müssen Aufenthaltsdaten von AusländerInnen
an die Ausländerbehörde weitergeben. Diese Position vertritt
jetzt auch ganz offiziell der Senat. Im Streit zwischen dem Innensenator
Jörg Schönbohm (CDU) auf der einen, dem Datenschutzbeauftragten
Hansjürgen Garstka und einigen SozialstadträtInnen auf der anderen
Seite unterstützt der Senat den Innensenator. In einer gestern beschlossenen
Stellungnahme zum 97er Bericht des Datenschutzbeauftragten heißt
es: "Die Mitteilung des momentanen und des wiederkehrenden
Aufenthalts in einer Sozialbehörde findet im Sozialgesetzbuch
eine ausreichende Rechtsgrundlage." ... SozialstadträtInnen verweigerten
die Durchführung, Garstka hatte die Anweisung in einem Brief und später
im Jahresbericht kritisiert. Er blieb auch nach dem Beschluß des
Senats bei seiner Auffassung." taz 24.6.98 S. 1
"Senat weist Vorwürfe zurück."
WELT 24.6.98 S. 25
"Senat widerspricht Datenschützern."
ND 24.6.98
"Daten von Ausländern." BerlZtg 24.6.98
S. 23
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"Keiner muß Frey & Co. Amtshilfe leisten.
Vor der Bundestagswahl dürfen sich politische Parteien aus den Daten der örtlichen Melderegister für ihre Wahlpropaganda bedienen. Datenschützer appellieren, die Wahlhilfe zu verweigern. ... Sechs Monate vor Wahlen dürfen die örtlichen Meldebehörden Namen, Wohnanschrift und Alter aller Wahlberechtigten an politische Parteien und Wählervereinigungen weitergeben. So steht es im Melderechtsrahmengesetz des Bundes, und so regeln es auch die Meldegesetze der Länder. Vor allem die rechten Parteien schöpfen diesen Datenfundus für ihre Postwurfsendungen rege aus. ... Spätestens eine Woche nach den Wahlen müssen die Parteien die übermittelten Daten zwar vernichten. Ob sie es wirklich tun, ist schwerlich zu kontrollieren. Als nichtöffentliche Körperschaften unterliegen Parteien nur einer eingeschränkten Überwachung der Datenschützer. ... Experten wie der Brandenburgische Datenschutzbeauftragte Alexander Dix appellieren denn auch an die Kommunen, vor den Bundestagswahlen die Meldedaten erst gar nicht herauszurücken. ... Eine generelle Datenverweigerung setzt jedoch den politischen Willen voraus und den Selbstverzicht der übrigen Parteien - wozu die großen Volksparteien oft nicht bereit sind. ... Wer sich dennoch gegen unliebsame Wahlpropaganda im Briefkasten oder gar vor Hausbesuchen schützen will, dem bleibt nur ein Weg: schriftlich bei örtlichen Meldebehörde Widerspruch einzulegen. ... Datenschützer fordern deshalb eine Art Umkehrung der Beweislast in den Meldegesetzen: Statt Widerspruch einlegen zu müssen, sollten die Bürger nach ihrem ausdrücklichen Einverständnis zum Datentransfer gefragt werden." taz 24.6.98
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"Mehr als 2100 Hooligans in Datenbank gespeichert.
Düsseldorfer Polizei koordiniert die Überwachung. ... Seit
mehreren Jahren werden in der Zentralen Informationsstelle Sport (ZIS)
des Düsseldorfer Landeskriminalamts alle verfügbaren Informationen
über Hooligans in deutschen Fußballstadien gesammelt und ausgewertet
- sowohl bei Spielen der ersten und zweiten Bundesliega als auch bei Auftritten
der Nationalmannschaft im In- und Ausland. Alle Landeskriminalämter
und Polizeidienststellen arbeiten der ZIS dabei zu. Beamte, die in den
Stadien offen auftreten, sind die wichtigste Informationsquelle für
die ZIS. ... In einer Datenbank, die auf Beschluß der Innenminsterkonferenz
eingerichtet wurde, sind Angaben über rund 2100 gewaltbereite Fans
gespeichert. Sie sind für alle Polizeidienststellen rund um die Uhr
abrufbar und bleiben zwei Jahre lang im Computer gespeichert. In die
Datenbank werden sowohl Täter aufgenommen, die bereits bei Fußballspielen
straffällig geworden sind, als auch Personen, die nach dem Urteil
der Szeneermittler zum harten Kern der Hooligans gerechnet werden. WELT 24.6.98
S. 6
"Berliner Polizei jagt WM-Hooligans.
LKA-Beamter nach Montpellier geschickt - Staatssekretär Böse:
1300 gewaltbereite Fans in der Hauptstadt. ... Wie in anderen Bundesländern
gebe es auch in Berlin eine Datenbank, in der Erkenntnisse über gewaltbereite
oder gewalttätige Fußballfans und Hooligans gesammelt würden. In
dieser Landesinformationsstelle Sport, die auch der zentralen Stelle beim
nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt (LKA) in Düsseldorf
zuliefere, seien drei Mitarbeiter beschäftigt. Hinzu kämen sechs
Beamte des Berliner LKA mit "szenetypischen Kenntnissen". Böse
bezifferte das gewalttätige Berliner Fan-Potential auf 1300 Personen,
darunter 400 Hooligans der Kategorie C." WELT 24.6.98 S. 25
"Die "Hooligan-Datei" ZIS.
Abteilung soll "häßliche Ausschreitungen" verhindern."
FR 24.6.98 S. 5
"Gewalt aus der falschen Kartei.
Der Mann, der bei der WM einen Polizisten brutalst verletzt haben
soll, hat ein langes Strafregister. ... Datei "Gewalttäter Sport"."
SZ 24.6.98
"Hooligan aus dem Rotlichtmilieu.
Der mutmaßliche Totschläger von Lens betrieb in Hannover
einen Tattoo-Laden und Szenetreffpunkt. Seine Gang prügelt auch für
Bordellbesitzer." taz 24.6.98 S. 2
"Trotz Schengen: Grenzen dicht für Fußballschläger?"
Frankreich diskutiert polizeiliche Konsequenzen aus den Schlägereien
der letzten Tage." taz 24.6.98 S. 2
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"Kein Anspruch auf Aktenvernichtung.
Die Berliner Gauck-Behörde ist nicht gezwungen, die Aufzeichnungen
der DDR-Staatssicherheit über abgehörte Telefongespräche
westdeutscher Politiker zu vernichten. Mit einer entsprechenden Klage ist
der schleswig-holsteinische Justizminister Gerd Walter (SPD) vor dem Berliner
Verwaltungsgericht gescheitert. ... In dem am Dienstag veröffentlichten
Urteil heißt es, die weitere Aufbewahrung der Stasi-Protokolle
sei durch das Stasi-Unterlagengesetz gedeckt. Das Fernmeldegeheimnis
des Grundgesetzes führe nicht zu dem Anspruch, die Aufzeichnungen
zu vernichten." BerlZtg 24.6.98 S. 5
"Minister unterlag Gauck-Behörde."
ND 24.6.98
"Gauck darf abgehörte Telefonate archivieren."
taz 24.6.98
"Stasi-Akten über westdeutsche Minister werden
nicht vernichtet." FAZ 24.6.98 S. 6
"Stasi-Papiere werden nicht vernichtet."
HB 24.6.98 S. 5
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"BGS-Kontrolle.
Der Bundesgrenzschutz soll künftig auf Bahnhöfen, Flughäfen
und in Zügen Ausweise auch dann kontrollieren dürfen, wenn kein
Verdacht gegen eine Person vorliegt. Union, FDP und SPD beschlossen am
Dienstag im Bundestags-Innenausschuß, daß Beamte nach Ausweisen
fragen und Gepäck "in Augenschein nehmen" dürfen, wenn
die Gefahr illegaler Zuwanderung bestehe." BerlZtg 24.6.98 S.
5
"Innenausschuß befürwortet Schleierfahndung." WELT 24.6.98
S. 2
"BGS-Kompetenzen. Koalition und SPD stimmen abgeschwächter
Schleierfahndung zu." taz 24.6.98 S. 2
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"US-Gericht: Online-Dienste nicht haftbar.
Grundsatzurteil des Supreme Court zu Inhalten fremder Anbieter. Der U.S.Supreme Court, Oberstes Gericht der Vereinigten Staaten und etwa dem deutschen Bundesverfassungsgericht vergleichbar, hat jetzt grundsätzlich bestätigt, daß Anbieter von Online-Diensten nicht für Inhalte haftbar gemacht werden können, die Dritte in diesen Diensten veröffentlichen." MoPo 24.6.98 S. 40
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"Internet-Server für Werbung verantwortlich.
Kontrolle zumutbar, um festzustellen, ob das Angebot Frist von mehr als 14 Tagen läßt. Wieder hat ein Münchner Gericht den Betreiber eines Internet-Dienstes für einen fremden Inhalt verantwortlich gemacht. ... Diesmal ging es um den Betreiber eines Internet-Servers, der Geschäftsleuten anbietet, für ihre Produkte unter einer der mit "http://www." beginnenden Adresse im World Wide Web zu werben. Eine Kundin und Reisebüro-Inhaberin bot bei ihm Last-Minute-Reisen an, was ein Konkurrent als irreführend anprangerte, denn diese, so sagte er, kosteten den normalen Katalogpreis und seien auch nicht kurzfristig anzutreten. ... "Auch der Betreiber des Internet-Servers, der die Reise nicht selbst bewirbt, sondern nur unter seiner Domaine verbreitet, ist dafür verantwortlich." Einerseits müsse er die Verträge zu seinen Kunden so gestalten, daß er nicht gezwungen sei, sich an einer wettbewerbswidrigen Handlung zu beteiligen. Andererseits sei es ihm zuzumuten, "mit Hilfe eines Kontroll-Programms Reiseangebote, bei denen der Reisetermin mehr als 14 Tage hinausgeschoben ist, aus der Werbung für Last-Minute-Reisen auszuscheiden", schrieb das Gericht in seine Begründung (Az.: 29 U 4466/97)." SZ 24.6.98
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