Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 24. Juni 1998

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"Datenweitergabe. Senat stützt Schönbohm.

Sozialämter müssen Aufenthaltsdaten von AusländerInnen an die Ausländerbehörde weitergeben. Diese Position vertritt jetzt auch ganz offiziell der Senat. Im Streit zwischen dem Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) auf der einen, dem Datenschutzbeauftragten Hansjürgen Garstka und einigen SozialstadträtInnen auf der anderen Seite unterstützt der Senat den Innensenator. In einer gestern beschlossenen Stellungnahme zum 97er Bericht des Datenschutzbeauftragten heißt es: "Die Mitteilung des momentanen und des wiederkehrenden Aufenthalts in einer Sozialbehörde findet im Sozialgesetzbuch eine ausreichende Rechtsgrundlage." ... SozialstadträtInnen verweigerten die Durchführung, Garstka hatte die Anweisung in einem Brief und später im Jahresbericht kritisiert. Er blieb auch nach dem Beschluß des Senats bei seiner Auffassung." taz 24.6.98 S. 1
"Senat weist Vorwürfe zurück." WELT 24.6.98 S. 25
"Senat widerspricht Datenschützern." ND 24.6.98
"Daten von Ausländern." BerlZtg 24.6.98 S. 23

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"Keiner muß Frey & Co. Amtshilfe leisten.

Vor der Bundestagswahl dürfen sich politische Parteien aus den Daten der örtlichen Melderegister für ihre Wahlpropaganda bedienen. Datenschützer appellieren, die Wahlhilfe zu verweigern. ... Sechs Monate vor Wahlen dürfen die örtlichen Meldebehörden Namen, Wohnanschrift und Alter aller Wahlberechtigten an politische Parteien und Wählervereinigungen weitergeben. So steht es im Melderechtsrahmengesetz des Bundes, und so regeln es auch die Meldegesetze der Länder. Vor allem die rechten Parteien schöpfen diesen Datenfundus für ihre Postwurfsendungen rege aus. ... Spätestens eine Woche nach den Wahlen müssen die Parteien die übermittelten Daten zwar vernichten. Ob sie es wirklich tun, ist schwerlich zu kontrollieren. Als nichtöffentliche Körperschaften unterliegen Parteien nur einer eingeschränkten Überwachung der Datenschützer. ... Experten wie der Brandenburgische Datenschutzbeauftragte Alexander Dix appellieren denn auch an die Kommunen, vor den Bundestagswahlen die Meldedaten erst gar nicht herauszurücken. ... Eine generelle Datenverweigerung setzt jedoch den politischen Willen voraus und den Selbstverzicht der übrigen Parteien - wozu die großen Volksparteien oft nicht bereit sind. ... Wer sich dennoch gegen unliebsame Wahlpropaganda im Briefkasten oder gar vor Hausbesuchen schützen will, dem bleibt nur ein Weg: schriftlich bei örtlichen Meldebehörde Widerspruch einzulegen. ... Datenschützer fordern deshalb eine Art Umkehrung der Beweislast in den Meldegesetzen: Statt Widerspruch einlegen zu müssen, sollten die Bürger nach ihrem ausdrücklichen Einverständnis zum Datentransfer gefragt werden." taz 24.6.98

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"Mehr als 2100 Hooligans in Datenbank gespeichert.

Düsseldorfer Polizei koordiniert die Überwachung. ... Seit mehreren Jahren werden in der Zentralen Informationsstelle Sport (ZIS) des Düsseldorfer Landeskriminalamts alle verfügbaren Informationen über Hooligans in deutschen Fußballstadien gesammelt und ausgewertet - sowohl bei Spielen der ersten und zweiten Bundesliega als auch bei Auftritten der Nationalmannschaft im In- und Ausland. Alle Landeskriminalämter und Polizeidienststellen arbeiten der ZIS dabei zu. Beamte, die in den Stadien offen auftreten, sind die wichtigste Informationsquelle für die ZIS. ... In einer Datenbank, die auf Beschluß der Innenminsterkonferenz eingerichtet wurde, sind Angaben über rund 2100 gewaltbereite Fans gespeichert. Sie sind für alle Polizeidienststellen rund um die Uhr abrufbar und bleiben zwei Jahre lang im Computer gespeichert. In die Datenbank werden sowohl Täter aufgenommen, die bereits bei Fußballspielen straffällig geworden sind, als auch Personen, die nach dem Urteil der Szeneermittler zum harten Kern der Hooligans gerechnet werden. WELT 24.6.98 S. 6
"Berliner Polizei jagt WM-Hooligans.
LKA-Beamter nach Montpellier geschickt - Staatssekretär Böse: 1300 gewaltbereite Fans in der Hauptstadt. ... Wie in anderen Bundesländern gebe es auch in Berlin eine Datenbank, in der Erkenntnisse über gewaltbereite oder gewalttätige Fußballfans und Hooligans gesammelt würden. In dieser Landesinformationsstelle Sport, die auch der zentralen Stelle beim nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt (LKA) in Düsseldorf zuliefere, seien drei Mitarbeiter beschäftigt. Hinzu kämen sechs Beamte des Berliner LKA mit "szenetypischen Kenntnissen". Böse bezifferte das gewalttätige Berliner Fan-Potential auf 1300 Personen, darunter 400 Hooligans der Kategorie C." WELT 24.6.98 S. 25
"Die "Hooligan-Datei" ZIS.
Abteilung soll "häßliche Ausschreitungen" verhindern." FR 24.6.98 S. 5
"Gewalt aus der falschen Kartei.
Der Mann, der bei der WM einen Polizisten brutalst verletzt haben soll, hat ein langes Strafregister. ... Datei "Gewalttäter Sport"." SZ 24.6.98
"Hooligan aus dem Rotlichtmilieu.
Der mutmaßliche Totschläger von Lens betrieb in Hannover einen Tattoo-Laden und Szenetreffpunkt. Seine Gang prügelt auch für Bordellbesitzer." taz 24.6.98 S. 2
"Trotz Schengen: Grenzen dicht für Fußballschläger?"
Frankreich diskutiert polizeiliche Konsequenzen aus den Schlägereien der letzten Tage." taz 24.6.98 S. 2

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"Kein Anspruch auf Aktenvernichtung.

Die Berliner Gauck-Behörde ist nicht gezwungen, die Aufzeichnungen der DDR-Staatssicherheit über abgehörte Telefongespräche westdeutscher Politiker zu vernichten. Mit einer entsprechenden Klage ist der schleswig-holsteinische Justizminister Gerd Walter (SPD) vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. ... In dem am Dienstag veröffentlichten Urteil heißt es, die weitere Aufbewahrung der Stasi-Protokolle sei durch das Stasi-Unterlagengesetz gedeckt. Das Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes führe nicht zu dem Anspruch, die Aufzeichnungen zu vernichten." BerlZtg 24.6.98 S. 5
"Minister unterlag Gauck-Behörde." ND 24.6.98
"Gauck darf abgehörte Telefonate archivieren." taz 24.6.98
"Stasi-Akten über westdeutsche Minister werden nicht vernichtet." FAZ 24.6.98 S. 6
"Stasi-Papiere werden nicht vernichtet." HB 24.6.98 S. 5

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"BGS-Kontrolle.

Der Bundesgrenzschutz soll künftig auf Bahnhöfen, Flughäfen und in Zügen Ausweise auch dann kontrollieren dürfen, wenn kein Verdacht gegen eine Person vorliegt. Union, FDP und SPD beschlossen am Dienstag im Bundestags-Innenausschuß, daß Beamte nach Ausweisen fragen und Gepäck "in Augenschein nehmen" dürfen, wenn die Gefahr illegaler Zuwanderung bestehe." BerlZtg 24.6.98 S. 5
"Innenausschuß befürwortet Schleierfahndung." WELT 24.6.98 S. 2
"BGS-Kompetenzen. Koalition und SPD stimmen abgeschwächter Schleierfahndung zu." taz 24.6.98 S. 2

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"US-Gericht: Online-Dienste nicht haftbar.

Grundsatzurteil des Supreme Court zu Inhalten fremder Anbieter. Der U.S.Supreme Court, Oberstes Gericht der Vereinigten Staaten und etwa dem deutschen Bundesverfassungsgericht vergleichbar, hat jetzt grundsätzlich bestätigt, daß Anbieter von Online-Diensten nicht für Inhalte haftbar gemacht werden können, die Dritte in diesen Diensten veröffentlichen." MoPo 24.6.98 S. 40

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"Internet-Server für Werbung verantwortlich.

Kontrolle zumutbar, um festzustellen, ob das Angebot Frist von mehr als 14 Tagen läßt. Wieder hat ein Münchner Gericht den Betreiber eines Internet-Dienstes für einen fremden Inhalt verantwortlich gemacht. ... Diesmal ging es um den Betreiber eines Internet-Servers, der Geschäftsleuten anbietet, für ihre Produkte unter einer der mit "http://www." beginnenden Adresse im World Wide Web zu werben. Eine Kundin und Reisebüro-Inhaberin bot bei ihm Last-Minute-Reisen an, was ein Konkurrent als irreführend anprangerte, denn diese, so sagte er, kosteten den normalen Katalogpreis und seien auch nicht kurzfristig anzutreten. ... "Auch der Betreiber des Internet-Servers, der die Reise nicht selbst bewirbt, sondern nur unter seiner Domaine verbreitet, ist dafür verantwortlich." Einerseits müsse er die Verträge zu seinen Kunden so gestalten, daß er nicht gezwungen sei, sich an einer wettbewerbswidrigen Handlung zu beteiligen. Andererseits sei es ihm zuzumuten, "mit Hilfe eines Kontroll-Programms Reiseangebote, bei denen der Reisetermin mehr als 14 Tage hinausgeschoben ist, aus der Werbung für Last-Minute-Reisen auszuscheiden", schrieb das Gericht in seine Begründung (Az.: 29 U 4466/97)." SZ 24.6.98

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